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Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Postanschrift

AES EventConsulting
Claudia Ballerstedt
Heidelbergblick 58
99734 Nordhausen

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www.aes-eventconsulting.de

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Eventmodulen

Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen Mieter (VP1) und Vermieter (VP2) AES EventConsulting, Heidelbergblick 58, 99734 Nordhausen. Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung einer oder mehrerer Eventmodule der AES EventConsulting. Angegeben werden Auf- und Abbau, Rechnungsadresse, Aktionsort sowie das Entgelt für die Miete und den erforderlichen Strombedarf.
Genehmigung
Für die Genehmigung der Veranstaltung sowie evtl. zu entrichtende GEMA-Gebühr sorgt der Mieter.
Aufbau und Abbau
Sofern im Vertrag vereinbart, stellt der Mieter zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau geeignetes Hilfspersonal. Dauer und Anzahl der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrages. Zum Aufbau wird eine ebene und saubere Fläche, z.B. Rasen oder Asphalt, Bitumen, (kein Schotter, roter Sand oder Tartan) mit direkter Zufahrt für einen PKW mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,80 m. Der Mieter stellt kostenlose Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der AES EventConsulting während der Veranstaltung zur Verfügung. Eventuell benötigte Eintrittskarten/Parkausweise müssen dem Vermieter rechtzeitig zukommen. Die Zu- und Abfahrtmöglichkeiten sind zu den Auf- und Abbauzeiten freizuhalten!
Betreuung
Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die anderen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall oder bei drohender Gefahr kann das Gerät zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, Ansprüche gegen den Vermieter können nicht gestellt werden.
Verpflegung
Wenn möglich, stellt der Mieter unentgeltlich angemessene Verpflegung (ein Essen ggf. vegetarisch und alkoholfreie Getränke), für das Personal der AES EventConsulting zur Verfügung. Die Einsatzzeit beträgt max. 8 Stunden inkl. Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.
Energiebedarf/ Beleuchtung
Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluss 230V, 16A in max. 20m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Vermieter bereitgestellt. Bei Veranstaltungen am Abend sorgt der Mieter für eine geeignete Beleuchtung sowohl während der Veranstaltung als auch während des Abbaus.
Ausfall von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten um Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadensersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist.
Verbindlichkeiten
Der Veranstalter hat für die Anmeldung der Eventmodule bei Behörden (Bauabnhame) für den Veranstaltungszeitraum Sorge zu tragen. Versäumnisse sowie die daraus resultierenden Folgen der Nichtanmeldung gehen zu seinen Lasten. Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Absage oder Terminänderungen vor der Veranstaltung durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch zumindest 20% des vereinbarten Mietpreises bei Absagen bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung, 40% bei Absagen 29-15 Tage vor der Veranstaltung, 60% bei Absagen 14-8 Tage vor der Veranstaltung. Bei Absagen oder Terminverschiebungen später als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 100% der Mietpauschale abzüglich der Fahrtkosten an die AES EventConsulting zu erstatten.
Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Fällt eine Veranstaltung infolge schlechter Witterung am Veranstaltungsort (z. B. Sturm) oder durch höhere Gewalt aus, so ist der Vertragspartner zur Entrichtung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Der Teamverantwortliche der AES EventConsulting vor Ort trifft dann die Entscheidung, ob eine Aktion ganz oder teilweise ausfällt.
Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug unmittelbar nach der Veranstaltung (Bar/ Scheck) oder nach Absprache nach Rechnungsgestellung (Überweisung).
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Aktionsgeräten gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB´s Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Wirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt 99734 Nordhausen/ Deutschland. Gerichtsstand ist Nordhausen.

 

 

 
 
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